Um Ihnen eine größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten betreiben wir an zwei Standorten nach dem BlmSchG-genehmigte Zwischenlager für flüssige Sonderabfälle. Den Genehmigungsumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang des Zertifikates.
Entsorgungsfachbetrieb § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz und Entsorgungsfachbetriebeverordnung
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